Nach §43 der Musterversammlungsstättenverordnung muss der Veranstalter einer Veranstaltung ein Sicherheitskonzept vorlegen, wenn die Veranstaltungsfläche mehr als 4999 Besucher fassen könnte. Ein Sicherheitskonzept kann von der Polizei oder vom Ordnungsamt verlangt werden. Für das Konzept ist der Veranstalter verantwortlich, der zunächst eine 1. Version vorlegt. Diese wird danach mit der Polizei, der Feuerwehr, dem Ordnungsamt und dem Rettungsdienst abgestimmt. Wenn kein Einvernehmen hergestellt wird, weil die Änderungswünsche zu umfangreich sind, muss eine 2. Version erstellt werden. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis ein Einvernehmen mit allen Beteiligten hergestellt werden kann. Ab der 3. Version übernimmt jedoch die Genehmigungsbehörde die Koordination des weiteren Abstimmungsprozesses. Die Einhaltung des danach abgestimmten Sicherheitskonzepts kann als Auflage in die Genehmigung oder die Erlaubnis, welche als Bescheid erteilt wird, aufgenommen werden.
Folgende Ausführungen muss ein Sicherheitskonzept mindestens enthalten:
Wir erstellen Ihnen das individuell auf Ihre Veranstaltung zugeschnittene Sicherheitskonzept und kümmern uns um die rechtmäßige Ausführung. Ebenso können wir Ihnen das Sicherheitskonzept in Verbindung mit der Produktionsleitung, Bereichsleitern und weiterem Personal anbieten.
Auch in Fragen Sicherheitstechnik stehen wir gern beratend zur Seite und unterstützen Sie zusammen mit unseren Partnern, um Ihr Event so sicher wie möglich zu machen.
Sprechen Sie uns an: office@studiod4.de.